OSKAR ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Deinen Vermögenswerten zu verschaffen, so dass Deine Wertpapiere im Falle der Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse fallen. Im Falle der Insolvenz der Depotbank ist Dein Verrechnungskonto durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt und es besteht ein Herausgabeanspruch für die Wertpapiere in Deinem Depot.