Die Zukunft des Sparens.

Jetzt steueroptimiert mit OSKAR.

Das neue Altersvorsorgedepot: Maximale staatliche Förderung, smarte ETF-Struktur und gewohnte OSKAR-Leichtigkeit. Mach mehr aus deiner Rente – komplett digital.

4,7 / 5 Sterne im App Store

Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. OSKAR Portfolios verwaltet von Scalable Capital.

Bekannt aus*:

Die Rente neu gedacht.

Bisher war staatlich geförderte Altersvorsorge (wie Riester) oft starr und kostenintensiv. Das ändert sich ab 2027. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot (AVD) fördert der Staat erstmals das direkte Sparen am Aktienmarkt. Du investierst dein Geld langfristig und weltweit gestreut in ETFs, während der Staat Dich dabei jedes Jahr mit Zulagen unterstützt. Keine unübersichtlichen Garantie-Produkte, sondern transparente Marktrendite für deinen Ruhestand.

Berechne Deinen Vorsprung.

Förder-Rechner

Berechne Deine möglichen staatlichen Zulagen für das geplante Altersvorsorgedepot.

Monatlicher Sparbeitrag i
100 €
25 €570 €
Bruttojahreseinkommen
45.000 €
10.000 €100.000 € oder mehr
Dein Alter
30 Jahre
18 J.67 J.
Anzahl Kinder (kindergeldberechtigt)
0
0

Deine Förderung pro Jahr

Staatliche Zulage p.a.
+0 €
+0,0%

Rendite-Boost
EigenbeitragZulagen

Diese Berechnung simuliert das von der Bundesregierung geplante Modell zum Altersvorsorgedepot. Alle Angaben ohne Gewähr.

Dein Vermögensaufbau – mit staatlicher Unterstützung.

Grundzulage

Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr.

Kinder-Bonus

Zusätzlich 300 € pro Jahr für jedes Kind.

Berufseinsteiger

Einmaliger Bonus von 200 € für alle unter 25 Jahren.

Mehr Spielraum für Deine Anlage.

Das Altersvorsorgedepot bietet nicht nur Vorteile für die staatlich geförderten Beiträge (bis 1.800 € pro Jahr). Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass pro Jahr weitere 5.040 € (insgesamt bis zu 6.840 €) ungefördert in denselben Vertrag eingezahlt werden können. Für das gesamte Depotkapital sieht der Entwurf dabei folgende steuerliche Rahmenbedingungen vor:

Keine Vorabpauschale:

Während der gesamten Ansparphase fällt keine jährliche Vorabpauschale an.

Steuerneutrales Umschichten:

Das Rebalancing des Portfolios innerhalb des Depots löst in der Ansparphase keine Abgeltungssteuer aus.

Auszahlung:

Bei der Auszahlung des ungeförderten Teils (frühestens ab 62 Jahren und nach mind. 12 Jahren Laufzeit) greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet einfach erklärt: Nur die Hälfte deiner erzielten Gewinne wird mit Deinem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert – der im Alter ab 62 erfahrungsgemäß oft geringer ausfällt als heute mitten im Berufsleben. Die anderen 50 % der Gewinne bleiben für Dich komplett steuerfrei.

OSKAR erbringt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.​

Starte jetzt mit OSKAR

OSKAR ist die ETF-Sparplan-Vermögensverwaltung bekannt* aus Welt am Sonntag, Capital, Eltern und vielen mehr.

Transparent und fair – die Eckpunkte des Altersvorsorgedepots:

Auszahlung ab 62

Du bleibst flexibel. Zu Rentenbeginn sind 30 % des Kapitals als Einmalzahlung möglich, der Rest erfolgt als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Auszahlungen im Alter unterliegen Deinem dann gültigen, persönlichen Einkommensteuersatz.

Zweckbindung

Das Kapital ist strikt für die Altersvorsorge vorgesehen. Bei einer vorzeitigen förderschädlichen Entnahme müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (Ausnahme: wohnungswirtschaftliche Zwecke).

Sondervermögen

Dein Depot liegt insolvenzgeschützt bei der Baader Bank.

Kuratierte Portfolios

Wir nutzen bewährte ETF-Strategien, um Dein Risiko optimal zu streuen.

Automatischer Lifecycle

Je näher Du dem Ruhestand kommst, desto risikoärmer schichten wir Dein Portfolio um.

FAQ

Ja, bestehende Guthaben können in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Weil du keine hohen Abschlusskosten zahlst und die volle Marktrendite in dein Depot fließt.

Der Anbieter, also zum Beispiel OSKAR, stellt dir mindestens zwei Produkte zur Verfügung: ein Aktienprodukt (zum Beispiel einen Aktien-ETF) und ein sicherheitsorientiertes Anleiheprodukt (zum Beispiel einen Anleihen-ETF oder Rentenfonds). Die konkrete Auswahl liegt beim Anbieter. Du musst dich also nicht durch tausende ETFs kämpfen.
Ein zentrales Merkmal des Standarddepots ist die sogenannte Lifecycle-Strategie. Das klingt kompliziert, ist aber ein simples Prinzip: Je näher du dem Rentenalter kommst, desto defensiver wird dein Depot umgeschichtet. So funktioniert es: In jungen Jahren liegt der Fokus auf Aktien-ETFs, die langfristig höhere Renditen versprechen, aber auch stärker schwanken. Mit zunehmendem Alter wird schrittweise in sicherere Anleihen umgeschichtet. Das Ziel: Kurz vor der Rente soll dein Vermögen nicht mehr durch einen unerwarteten Börsencrash gefährdet werden. In der Auszahlphase darf die Aktienquote maximal 30 Prozent betragen. Der Rest muss in risikoärmeren Anlagen wie Anleihen stecken. Diese Umschichtungen sind übrigens steuerfrei. Du zahlst also keine Steuer auf Gewinne, die durch den Verkauf von Aktien-ETFs entstehen.
Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Dieser Deckel soll verhindern, dass Anbieter überteuerte Produkte verkaufen. Viele klassische Riester-Verträge lagen deutlich über diesem Niveau, allerdings liegen auch die 1% noch oberhalb dessen, was man typischerweise für einen beliebten ETF zahlen muss. Bei Oskar sind wir deutlich drunter.

Das Standarddepot passt zu dir, wenn:

  • Du wenig Erfahrung mit Wertpapieren hast
  • Du keine Zeit oder Lust hast, dich eingehender mit Anlageentscheidungen zu beschäftigen
  • Du eine automatische Risikosteuerung schätzt
  • Du Wert auf maximale Sicherheit kurz vor der Rente legst
Das freie Altersvorsorgedepot ist die Alternative für alle, die jeden einzelnen ETF selbst aussuchen wollen. Anbieter können es anbieten, müssen aber nicht. Oskar wird diese Variante nicht zur Verfügung stellen.

Im freien Depot wählst du selbst aus, was du kaufst – innerhalb der gesetzlich erlaubten Positivliste. Oskar trifft durch die exklusiven Oskar ETFs die Entscheidung für Dich. Du kannst dich also zurücklehnen und die Fahrt genießen.

Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen. Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.
Die geförderten Eigenbeiträge und die Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus unterliegen die Erträge aus Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr nicht der Abgeltungssteuer, sondern der nachgelagerten Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Ruhestand häufig geringer ausfällt als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten, steuerlich geschützten Beiträgen ist nachgelagert nur der Ertragsanteil zu versteuern. Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
Sie dürfen maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen. Die staatliche Förderung gibt es jedoch nur auf einem Depot. Das zweite Depot können Sie aber für steuergeschützte Überzahlungen nutzen – jeweils bis zu 6.840,- Euro pro Depot und Jahr.
Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200,- Euro als Berufseinsteigerbonus. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist daher der Einstieg besonders attraktiv!

Ja, die Förderung ist für Geringverdiener attraktiv, da die beitragsproportionale Förderung für bis zu 360,- Euro Jahresbeitrag besonders hoch ist: Die Grundzulage beträgt hierfür 50 Cent für jeden eingezahlten Euro pro Jahr, maximal 180,- Euro und zusätzlich 1,- Euro Kinderzulage für jeden selbst eingezahlten Euro, maximal 300,- Euro pro Jahr und Kind.

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie beitragsproportional für jeden von Ihnen selbst eingezahlten Euro auch 1,- Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, maximal 300,- Euro. Die Kinderzulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.

Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente: Bis zu 30 Prozent Ihres Depotvolumens können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich entnehmen.1 Das bedeutet: Sie müssen die darauf entfallende Förderung nicht zurückzahlen. Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – Sie können auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerte Besteuerung.

Für Einzahlungen oberhalb des Förderhöchstbetrags von 1.800,- Euro gelten bei der Auszahlung gesonderte steuerliche Regelungen. Wie dieser Teil Ihres Kapitals im Alter versteuert wird, richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und der Vertragslaufzeit. Die Details dazu sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, welche Förderung für Sie günstiger ist. Die Zulagen verbleiben in Ihrem Depot. Führt der Sonderausgabenabzug zu einer Steuerersparnis, die über den Betrag der Zulagen hinausgeht, erhalten Sie die Differenz als Steuererstattung.
Das Guthaben im Altersvorsorgedepot ist natürlich vererbbar. Bei Übertragung auf einen Altersvorsorge-Vertrag des Ehepartners bleibt die Förderung erhalten. Bei einer Auszahlung an andere Erben wird die Förderung zurückgefordert. Die genauen Regelungen entsprechen weitgehend den bekannten Riester-Erbfallregelungen.
Ja, Guthaben aus dem Altersvorsorgedepot kann förderunschädlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – also für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie. Die entnommenen Beträge werden auf einem Wohnförderkonto vermerkt und im Alter nachgelagert besteuert. Ob die wohnwirtschaftliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot möglich ist, wird sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters richten.

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OSKAR ist die ETF-Sparplan-Vermögensverwaltung bekannt* aus Welt am Sonntag, Capital, Eltern und vielen mehr.

Alles auf einen Blick

Mit OSKAR hast Du Dein Vermögen jederzeit im Blick und siehst transparent, wie Du investiert bist

 

Für die ganze Familie

OSKAR für die ganze Familie. Ob für Dich selbst, Deine Kinder oder Deine Enkel – mit Oskar sparst Du für jeden individuell an

Ein- und Auszahlung

Möchtest Du zusätzliches Geld anlegen oder benötigst Geld aus Deiner Vermögensverwaltung? Mit OSKAR kein Problem und jederzeit möglich

Lerne die OSKAR App kennen

OSKAR gibt es im Web und natürlich auch als App. Die App kannst Du hier kostenlos runterladen:

*Bekannt aus: Capital, Eltern, N-TVWelt am Sonntag