Allgemein

Oskar ist die fortschrittliche Vermögensverwaltung, um für Dich und Deine Familie Geld anzusparen. Oskar nutzt hierfür neueste Technologien, ist transparent und startet ab einer monatlichen Sparrate von 25 Euro.

Wie Oskar im Detail funktioniert, kannst Du hier nachlesen: So funktioniert Oskar
Alles zum Thema Anlagestrategie ist hier beschrieben: Anlagestrategie
Besonderheiten von Oskar findest Du hier: Besonderheiten

Die Geldanlage über Oskar kostet Dich bei weniger als 10.000 Euro 1,00 % p.a.. Liegt Dein Anlagebetrag zwischen 10.000 Euro bis weniger als 50.000 Euro, reduzieren sich die Kosten für die gesamte Anlagesumme auf 0,80 % p.a.. Bei einem Anlagebetrag ab 50.000 Euro reduzieren sich die Kosten für die gesamte Anlagesumme auf 0,70 % p.a.

Es fallen darüber hinaus Produktkosten für die Finanzinstrumente in Höhe von 0,15 % p.a. an. Diese sind jedoch bereits in den ETF-Kursen enthalten und werden nicht separat berechnet.

Weitere Informationen zum Thema Kosten findest Du unter Kosten

Oskar beginnt ab einer monatlichen Sparrate von 25 Euro oder einem Einmalbetrag von 1.000 Euro. Der monatliche Sparbetrag wird bequem von Deinem lastschriftfähigem Konto (z.B. Girokonto) abgebucht. Die Mindestanlage gilt auf Portfolio-Ebene, d.h. jeder Deiner Töpfe muss über diesem Betrag liegen.
Die Depotbank von Oskar ist die Baader Bank AG. Die Baader Bank AG ist die führende deutsche Depotbank für digitale Vermögensverwaltung und hat Ihren Hauptsitz in München. Vermögen auf dem Oskar-Konto ist bis 100.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Darüber hinaus gibt es den Schutz durch den Einlagensicherungsfonds des Bundes deutscher Banken. Das in ETFs angelegte Vermögen gilt als Sondervermögen und ist damit sowieso vor einer Insolvenz der Depotbank geschützt. Mehr zum Thema Sicherheit findest Du unter Sicherheit
Wir sind der Überzeugung, dass nur eine wirklich unabhängige Vermögensverwaltung im besten Sinne des Kunden handeln kann. Deshalb akzeptieren wir keine versteckten Kosten oder Ausgabeaufschläge. Falls wir solche Zuwendungen erhalten, verpflichten wir uns im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrags, Dir diese Zuwendungen auszuzahlen. Nicht monetäre Zuwendungen nehmen wir nur an, wenn sie die Qualität der Vermögensverwaltung verbessern und unseren Kundeninteressen nicht entgegenstehen. Hierbei handelt es sich z.B. um Finanzanalysen, Informationsmaterial oder Ähnliches.
Sollte es zu einer Insolvenz eines ETF-Anbieters kommen, ist das vom ETF verwaltete Vermögen durch den Status als Sondervermögen vor der Insolvenz geschützt. Im Zuge des Insolvenzverfahrens werden die Insolvenzmasse sowie die Ansprüche der Gläubiger gegenüber dieser Insolvenzmasse bestimmt und die Gläubiger entsprechend ihrem Anspruch bedient. Das von ETFs verwaltete Vermögen wird nicht Teil der Insolvenzmasse und ist dadurch vor dem Zugriff der Gläubiger der Kapitalanlagegesellschaft geschützt. Nur die Inhaber der Anteilsscheine der ETFs haben Anspruch auf ihren pro rata Anteil des vom ETF verwalteten Vermögens.
Du hast bei der Anmeldung zu Oskar einen Gutschein oder Promo-Code eingegeben? Dieser wird in der Regel 6-8 Wochen nachdem Dein Konto vollständig eröffnet wurde ausbezahlt. Hast Du Fragen zum Thema Gutschein oder Promo-Code wende Dich bitte an [email protected]
Oskar richtet sich an Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit und Wohnsitz in Deutschland und Österreich.

Die Depotbank Baader Bank bucht nach Abschluss eines Quartals eine sogenannte Transaktionskostenpauschale in Höhe von 0.15% p.a.. Für diese erhältst Du keine gesonderte Abrechnung in Deine Oskar Mailbox, jedoch wird die Buchung in Deinem monatlichen Kontoauszug (jeweils zum Quartalsbeginn) ausgewiesen. Den Kontoauszug findest Du wie gewohnt in Deinem Postfach. Die 0,15% p.a. Transaktionskostenpauschale sind natürlich bereits in den von uns angegebenen Kosten berücksichtigt und stellen keine Extrakosten dar.

Persönliche Daten

Falls Du Dein Passwort ändern möchtest oder vergessen hast, klicke bitte hier:
Passwort wiederherstellen
Um Deine persönlichen Daten zu ändern melde Dich unter https://mein.oskar.de/login an und aktiviere zunächst die Zwei-Faktor-Authentifizierung unter

Profil -> Persönliche Daten -> Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Im Verlauf der Aktivierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link, den Du auf Deinem mobilen Gerät bestätigen musst. Nach Erfolgreicher Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung kannst Du Deine persönliche Daten ändern unter

Profil -> Persönliche Daten -> Daten ändern.
Bis die Änderung in Deinem Oskar Konto sichtbar ist, kann es bis zu 2 Wochen dauern.
Um Dein Referenzkonto zu ändern, melde Dich unter https://mein.oskar.de/login an und aktiviere zunächst die Zwei-Faktor-Authentifizierung unter

Profil -> Persönliche Daten -> Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Im Verlauf der Aktivierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link, den Du auf Deinem mobilen Gerät bestätigen musst. Nach erfolgreicher Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung kannst Du Referenzkonto anpassen unter

Profil -> Persönliche Daten -> Daten ändern.
Anschließend musst Du die Änderung auf dem Handy bestätigen.
Wenn Du Deine E-Mail-Adresse schon einmal für eine Registrierung bei Oskar verwendet hast und Du Dich mit dieser erneut registrieren möchtest, muss diese zunächst freigeschaltet werden. Bitte schreibe hierfür eine kurze E-Mail an [email protected]. Einer unserer Mitarbeiter wird die Freischaltung für Dich erledigen.

Kontoeröffnung & Kinderkonten

Nur die Erziehungsberechtigten können ein Kinderkonto im Namen des Kindes eröffnen. Großeltern, Verwandte oder Freunde können als „Sponsoren“ mit einer Überweisung auf ein bestehendes Oskar Kinderkonto einzahlen.
Du hast bereits gemeinsam mit Deinem Partner ein OSKAR-Konto für ein Kind eröffnet und Dein Partner möchte nun ebenfalls ein OSKAR Konto eröffnen?
  1. Dann gehe bitte wie folgt vor: Logge Dich unter https://mein.oskar.de ein und wähle “Profil”
  2. Wähle dann “Zugang freigeben” und gebe die E-Mail-Adresse Deines Partners ein
  3. Folge dann den Anweisungen in der E-Mail.
  4. Dein Partner hat nun einen eigenen OSKAR-Account, mit welchem Du oder er/sie sich einloggen kann. Nach dem Login sieht Dein Partner zunächst das oder die OSKAR-Konten des Kindes / der Kinder. Über den + Button kann Dein Partner nun ein OSKAR Konto auf sich selbst eröffnen.
Um für den zweiten Erziehungsberechtigten ein Oskar-Konto zu eröffnen bitten wir Dich, der Anleitung zu folgen: Nach dem Login in den bestehenden Kundenbereich für Euer Kind klicke bitte auf “Profil”, “Auswahl des Kinderkontos”, “Zugang freigeben” und hinterlege die gewünschte E-Mailadresse des zweiten Erziehungsberechtigten. Dem zweiten Erziehungsberechtigten wird eine E-Mail mit einem Link zur Passwortkonfiguration zugesandt, welches für künftige Anmeldungen verwendet werden kann. Anschließend kann sich der zweite Erziehungsberechtigte mit den neu vergebenen Login-Daten einloggen und über das “+ Zeichen” im oberen linken Bereich ein Portfolio auf den Namen des zweiten Erziehungsberechtigten hinzufügen.
Du kannst gleichzeitig für Dich und Deine Kinder sparen. Du kannst über das kleine „Plus-Zeichen“, welches Du im Oskar Dashboard siehst ein weiteres Portfolio hinzufügen. Dein eigenes Konto und Deine Kinderkonten kannst Du bequem von einem Account heraus führen.
Der Mindestanlagebetrag beträgt entweder 1.000 Euro Einmalzahlung oder einen Sparplan in Höhe von 25 Euro im Monat (gilt auf Portfolio-Ebene). Das heißt, dass jedes Portfolio welches Du eröffnest mit mindestens 25 Euro im Monat oder einmalig 1.000 Euro bespart werden muss. Die Laufzeit Deines Investments ist vollkommen flexibel, d.h. Du kannst jederzeit kündigen.

Bei der Eröffnung eines Kontos im Namen des Kindes, sind die Elternteile bis zur
Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit wird das Kind allein verfügungsberechtigt.

Der Abschluss im Namen des Kindes hat einen steuerlichen Unterschied zur Folge: Normalerweise kann jedes Kind (und jeder Erwachsene) einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro im Jahr nutzen. Auf diesen Betrag fallen dann keine Steuern an. Erträge auf Depots, die auf den Namen des Kindes lauten, können aber zusätzlich bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags (10.908 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei bleiben. Insgesamt beträgt die steuerfreie Einkommensgrenze bei Kindern im Jahr 2023 also 11.944 Euro. Durch das Einreichen einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für das Kind kannst Du dies
sicherstellen. Die NV-Bescheinigung können natürliche Personen beantragen, die
voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden. Bitte sende die NV-Bescheinigung als Scan an [email protected].

Du kannst selbstverständlich auch in Deinem eigenen Namen Geld für das Kind anlegen.
Dann kannst Du zwar die steuerfreie Einkommensgrenze für das Kind nicht voll nutzen, die Einrichtung eines ETF-Sparplans ist aber etwas einfacher: Du musst keine Geburtsurkunde einreichen, eine NV-Bescheinigung spielt in der Regel ebenfalls keine Rolle mehr und das angesparte Geld gehört Dir. So kannst Du selbst entscheiden, wann Du Deinem Nachwuchs das Vermögen überträgst. Und darüber hinaus kannst Du entscheiden, wie viel Geld Du überträgst. Das maximale Vermögen Deines Kindes darf nämlich nach wie vor bei maximal 7.500 Euro liegen, wenn der Anspruch auf BAföG gewahrt bleiben soll.

Bitte befrage zu Deiner persönlichen steuerlichen Situation Deinen Steuerberater. Oskar
erbringt keine Steuerberatung.

Du kannst jederzeit weitere Portfolios bei Oskar eröffnen. Entweder für Dich selbst, z.B. mit einer anderen Risikoklasse, oder für Deine Kinder (pro Kind mehrere Konten rechtlich auf Deinen Namen oder ein Konto rechtlich auf den Namen des Kindes). In Deinem Oskar Dashboard kannst Du ganz einfach auf das kleine „Plus-Zeichen“ neben Deinen Initialen klicken und Oskar leitet Dich durch den Prozess. Bitte beachte, dass Du hierbei immer nur ein Portfolio zurzeit eröffnen kannst. Ein zweites Portfolio muss also vollständig eröffnet sein, bevor Du ein Drittes eröffnen kannst, und so weiter. Wenn Du ein Kinderkonto auf den Namen Deines Kindes eröffnen willst, dann beachte bitte, dass sich die Erziehungsberechtigten des Kindes via Postident identifizieren müssen.
Sobald Du nach der Eröffnung Deines Portfolios alle notwendigen Unterlagen hochgeladen und das Identifizierungsverfahren durchgeführt hast, werden Dein Konto und Portfolio bei der Baader Bank eröffnet. Dies dauert in der Regel zwei bis drei Bankarbeitstage. Solltest Du eine Einmalzahlung angegeben haben, wird diese nach zwei weiteren Bankarbeitstagen eingezogen und Dein Portfolio wird investiert. Hast Du keine Einmalzahlung angegeben, wird die monatliche Sparrate am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats instruiert und Dein Portfolio wird dann investiert. Bitte prüfe, ob Du bereits von Oskar kontaktiert wurdest. Manchmal benötigen wir zur Identifizierung noch weitere Dokumentation von Dir und dann kann sich der Eröffnungsprozess leider etwas verzögern. Wenn Dein Konto nach vier Werktagen noch nicht eröffnet wurde, melde Dich bitte mit einer E-Mail an [email protected] bei uns.
Wenn Dein Konto nach vier Werktagen noch nicht eröffnet wurde, melde Dich bitte mit einer Email an [email protected] bei uns. Bitte beachte, dass Konten nur an Werktagen eröffnet werden und es Durch ein Wochenende auch schon einmal länger dauern kann.
Wenn Dein Konto nach vier Werktagen noch nicht eröffnet wurde, melde Dich bitte mit einer Email an [email protected] bei uns. Bitte prüfe, ob Du bereits von OSKAR kontaktiert wurdest. Manchmal benötigen wir noch weitere Dokumentation von Dir und dann kann sich der Eröffnungsprozess leider etwas verzögern. Bitte beachte, dass Konten nur an Werktagen eröffnet werden und es Durch ein Wochenende auch schon einmal länger dauern kann.
Personen, die nicht Erziehungsberechtigte sind, können ein eigenes Oskar Konto eröffnen, um für ein Kind zu sparen. Das Konto kann dabei jedoch juristisch nicht als Kinderkonto im Namen des Kindes eröffnet werden. Großeltern können jedoch als „Sponsoren“ mit einer Überweisung auf ein bestehendes Oskar Kinderkonto einzahlen.
Bis Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, fallen für die Eltern viele Ausgaben an und je älter die Kinder werden, desto höher werden die Ausgaben. Es ist daher sinnvoll, schon früh und regelmäßig für z.B. das Studium oder die Ausbildung des Kindes vorzusorgen. Über lange Laufzeiten bringen ETFs statistisch eine sehr hohe Rendite. Wenn Du schon früh anfängst, mit Oskar zu sparen, kann bis zur Volljährigkeit des Kindes ein Vermögen entstehen. Weitere Informationen zu Kinderkonten findest Du unter ETF Sparplan für Kinder
Bei Deinem Girokonto mit dem Du Dich bei uns anmeldest, muss es sich um ein auf Deinen Namen laufendes Girokonto (Zahlungsverkehrskonto) bei einem im SEPA-Raum ansässigen Kreditinstitut handeln. Die Verwendung eines Tagesgeldkontos ist nicht möglich. Sollte es sich bei Deinem Referenzkonto um ein Gemeinschaftskonto handeln, muss sichergestellt sein, dass Du als wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen bist. Bei einem Kinderkonto ist ein Referenzkonto der Eltern oder des Kindes anzugeben (das Girokonto z.B. der Großeltern ist nicht möglich)

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragst Du Deine Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.

Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind bei 1.000 Euro für einen Freistellungsauftrag einer Einzelperson und 2.000 Euro gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares / eingetragener Lebenspartner.

Bitte beachte, dass der hinterlegte Freistellungsantrag pro Institut hinterlegt wird. Der Antrag bei Oskar umfasst demnach all Deine Portfolios.

Um einen Freistellungsauftrag einzurichten oder zu ändern, logge Dich bitte in Deinen persönlichen Kundenbereich auf unserer Website ein und öffne den Menüpunkt „Profil”. Im Bereich „Steuern” kannst Du Deinen Freistellungsauftrag einrichten oder ändern. Der Freistellungsauftrag gilt auf Bankenebene. Besitzt Du mehrere Portfolios, gilt der eingerichtete Freistellungsauftrag für alle Deine Portfolios. Die Verarbeitung Deines Freistellungsauftrags durch die Depotbank dauert in der Regel drei Bankarbeitstage.

Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag ist wichtig, dass Ihr zusammen veranlagt seid und auch gemeinsam besteuert werdet.

Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind bei 1.000 Euro für einen Freistellungsauftrag einer Einzelperson und 2.000 Euro gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares / eingetragener Lebenspartner.

Falls Du einen verheirateten Familienstatus aufweist, kannst Du Dich entscheiden, ob Du zwei einzelne Freistellungsaufträge oder einen gemeinschaftlichen Freistellungsantrag einreichst.

Bitte reiche Deinen Freistellungsauftrag vor Ablauf des aktuellen Jahres ein. Freistellungsaufträge sind immer ab 1. Januar des aktuellen Jahres bzw. ab Beginn der Geschäftsbeziehung gültig.
Die Verarbeitung Deines Freistellungsauftrags durch die Depotbank dauert in der Regel drei Bankarbeitstage. Zum Jahreswechsel kann sich die Verarbeitung aufgrund eines erhöhten Aufkommens jedoch verzögern. Freistellungsaufträge für das laufende Jahr, die bis zum Ende des Jahres eingerichtet werden, gelten noch für das laufende Jahr, auch wenn die Verarbeitung erst nach dem Jahreswechsel erfolgt. Wir bitten Dich in diesem Fall von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstands des Freistellungsauftrags abzusehen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter im Zuge der Arbeitnehmersparzulage mit bis zu 40 Euro pro Monat zusätzlich zum regulären Gehalt unterstützen. Wenn Du Anspruch darauf hast, solltest Du diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen. Frage Deine Personalabteilung, ob Du Vermögenswirksame Leistungen beanspruchen kannst. Nachteile gibt es keine. Mehr Informationen zu VL findest Du unter Vermögenswirksame Leistungen
Ausschließlich Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, können vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten. Ohne Bedeutung ist, ob Du im Inland oder Ausland wohnst. Begünstigt sind deshalb z. B. Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber als Grenzgänger im Inland beschäftigt sind. Mehr Informationen zu VL findest Du unter Vermögenswirksame Leistungen
Wenn Du Dich neu bei Oskar registrierst, kannst Du ganz zu Beginn der Anmeldung den Konto-Typ wählen. Hier wählst Du bitte „VL-Sparen“ aus. Wenn Du schon Kunde bei Oskar bist, kannst Du ganz einfach ein neues VL-Konto zu Deinem Account hinzufügen über das „+“-Zeichen oben links in Deinem Cockpit.
Fast alle Besonderheiten von Oskar gelten auch für Oskar VL. Der Unterschied ist lediglich, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass VL-Produkte ausschließlich Aktien-ETFs nutzen dürfen. Deshalb nutzt Oskar VL zu 100 % Aktien-ETFs und keine Anleihen-ETFs oder Rohstoff-ETCs. Es gibt bei Oskar VL also keine Auswahl zwischen Anlagestrategien oder eine Inflationsschutz-Komponente. Mehr Informationen zu VL findest Du unter Vermögenswirksame Leistungen
Auch beim VL-Sparen beträgt die Mindestsparrate bei Oskar 25 Euro im Monat. Die Zahlung des Arbeitgebers muss dabei mindestens 25 Euro betragen. Wenn Dein Arbeitgeber eine niedrigere Summe fördert, kannst Du anfragen, ob aus Deinem Netto-Gehalt auf 25 Euro aufgestockt werden kann. Leider kannst Du nicht durch eine eigene Zahlung von Dir auf die 25 Euro im Monat aufstocken, sondern das Geld muss vom Arbeitgeber kommen. Du kannst gerne über diese 25 Euro hinaus selbst noch weiteres Geld auf Dein VL Konto überweisen, welches dann ebenfalls investiert wird.
Relevante Unterlagen findest Du in Deinem Oskar-Postfach im Bereich „Profil“.
Während der Kontoeröffnung kannst Du Dir eine Arbeitgeberbescheinigung ausdrucken, die alle Informationen für den Arbeitgeber enthält. Diese gibst Du bei der Personalabteilung ab. Ab dem von Dir gewählten Datum überweist Dein Arbeitgeber dann monatlich die Sparrate auf Dein Oskar VL-Konto.
Bei der Oskar-VL handelt es sich um einen Nullförderungsvertrag, das heißt es gibt keine staatlichen Zuschüsse. Dies liegt unter anderem daran, dass bei staatlicher Förderung eine gesetzliche Sperrfrist des Vertrags über 7 Jahre besteht. Oskar erlaubt jedoch flexible Kündigungen und ist daher von staatlicher Förderung ausgenommen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Anbietern gibt es bei Oskar VL keine Grundkosten. Es gibt auch keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren für die VL-Verwaltung. Es fallen lediglich die regulären Oskar-Gebühren an. Mehr Informationen zu den Kosten von Oskar findest Du hier: Kosten
Du und Dein Partner können jeweils ein VL-Konto eröffnen. Gemeinschaftskonten sind bei Oskar jedoch grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für das VL-Sparen.
Wenn Du bereits einen Vertrag bei einem anderen VL-Anbieter hast und zu OSKAR wechseln möchtest, kannst Du den alten Vertrag ruhen lassen und bei OSKAR ein VL-Konto eröffnen. Bitte beachte, dass Dein altes Depot nicht zu Oskar übertragen werden kann.
Für OSKAR VL-Sparen gibt es nur ein Anlagemodell: OSKAR 100. Mit OSKAR 100 investierst Du zu 100% in ein global-diversifiziertes Aktienportfolio, welches aus kostengünstigen und nachhaltigen ETFs zusammengesetzt ist. Das Anlageuniversum findest Du auf dieser Seite: Vermögenswirksame Leistungen

Ein- & Auszahlungen

Der Mindestanlagebetrag beträgt entweder 1.000€ Einmalzahlung oder einen Sparplan von 25€ im Monat (gilt auf Portfolio-Ebene). Das heißt, dass jedes Portfolio welches Du eröffnest mit mindestens 25€ im Monat oder 1.000€ einmalig bespart werden muss. Die Laufzeit Deines Investments ist vollkommen flexibel, d.h. Du kannst jederzeit kündigen.
Du kannst neben der Erstanlage und einem Sparplan auch jederzeit eine zusätzliche Einzahlung auf Dein Oskar-Portfolio vornehmen. Die Einzahlung kannst Du entweder per Lastschrift aus Deinem Oskar-Kundenzugang heraus instruieren oder direkt an Dein Verrechnungskonto überweisen. Du bist völlig frei wann und wie viel Du zusätzlich zur Erstanlage einzahlen möchtest. Das eingezahlte Geld wird umgehend und automatisch gemäß Deiner gewählten Strategie investiert.
Wenn Du eine Einzahlung irrtümlich instruiert hast, kontaktiere uns bitte direkt per E-Mail an [email protected]. Wir können dann ggf. für Dich veranlassen, dass die Einzahlung nicht investiert wird. So kannst Du Dir die Einzahlung anschließend wieder auszahlen lassen.
Du kannst die Höhe des Sparplans jederzeit ändern. Du kannst den Sparplan auch pausieren oder beenden, sobald Dein von Oskar verwaltetes Vermögen den Betrag von 1.000 Euro übersteigt. Bevor Dein Vermögen bei Oskar 1.000 Euro überschreitet, musst Du mindestens 25 Euro im Monat via Lastschrift einzahlen. Du kannst jederzeit zusätzlich mit einer Überweisung auf Deine IBAN bei Oskar in Dein Portfolio investieren.
Du kannst die Höhe des Sparplans jederzeit ändern. Du kannst den Sparplan auch pausieren oder beenden, sobald Dein von Oskar verwaltetes Vermögen den Betrag von 1.000 Euro übersteigt.
Sparpläne werden bei Oskar grundsätzlich während der ersten Tage eines Monats instruiert und dann auch umgehend investiert. Die erste Einzahlung bei Oskar ist davon ausgenommen und wird direkt nach Kontoeröffnung investiert.

Du kannst jederzeit Geld auszahlen. Bitte beachte, dass dabei mindestens 1.000 Euro in Deinem Depot verbleiben müssen. Möchtest Du über das gesamte Guthaben verfügen, kannst Du Oskar kündigen.

Bei einer Kündigung werden alle Deine Wertpapiere verkauft und anschließend das Geld ausbezahlt. Dabei fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Sponsoren, wie zum Beispiel die Großeltern, Paten oder Freunde können komfortabel auf Oskar Kinderkonten einzahlen. Klicke einfach in Deinem Dashboard auf „Sponsor einladen“, gebe die E-Mail-Adresse Deines Sponsors ein und klicke anschließend auf „Senden“. Der Sponsor überweist komfortabel auf die IBAN des Oskar Kinderkontos. Bitte beachte, dass Zahlungen von Sponsoren nur auf Oskar Kinderkonten erfolgen dürfen. Einzahlungen auf reguläre Oskar Konten sind nur von Deinem hinterlegten Referenzkonto möglich.

Du kannst jederzeit Geld auszahlen. Bitte beachte, dass dabei mindestens 1.000 Euro in Deinem Depot verbleiben müssen. Möchtest Du über das gesamte Guthaben verfügen, kannst Du Oskar jederzeit kündigen.

Kündigung

Möchtest Du Oskar kündigen, kannst Du das bequem über die Oskar-App oder die Oskar-Webseite tun. Logge Dich dazu oben rechts ein. Im Bereich „Vertragsverwaltung“ kannst Du Oskar kündigen. Nach Deiner Kündigung kannst Du Dich weiterhin in Deinen persönlichen Bereich einloggen und Dokumente in Deinem Postfach abrufen. Dort erhältst Du wichtige Dokumente, wie z.B. Deine Jahressteuerbescheinigung. Du kannst diese Dokumente bis zum Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen in Deinem Postfach abrufen. Bei Bedarf kann der Zugang zu Deinem persönlichen Bereich jedoch auch deaktiviert werden. Sende uns hierzu bitte eine E-Mail an [email protected].
Du bist nicht an Laufzeiten gebunden. Du kannst jederzeit Dein gesamtes oder Teile Deines Vermögens bei Oskar auszahlen. Es gibt keine Mindestlaufzeiten und auch keine Gebühren für eine Kündigung. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wirst Du weiterhin Zugang zu Deinem Portfolio sowie Deinem Oskar Postfach erhalten. Gekündigte Portfolios können nicht aus der Anzeige im Kundenbereich gelöscht werden und sind grau hinterlegt.
Du kannst jederzeit Geld auszahlen oder Oskar kündigen. Bei einer Auszahlung oder Kündigung werden Deine Wertpapiere verkauft und anschließend Dir das Geld ausbezahlt. Dabei fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Eine Auszahlung oder Kündigung kannst Du über die Oskar-App oder Webseite durchführen. Für Auszahlungen, klicke einfach auf den Reiter „Ein-/Auszahlung“. Wenn Du Dein Konto auflösen möchtest, kannst Du dies im Bereich „Vertragsverwaltung“ in Auftrag geben.
Bei Oskar gibt es keine Kündigungsgebühren.

PostIdent

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet uns zur Identifizierung unserer Kunden. Diese Identifizierung ist auch in Deinem Sinne, da hierdurch ein höheres Maß an Sicherheit in der Kundenbeziehung gewährleistet wird.
Die Identifizierung erfolgt über unseren Partner POSTIDENT. Bei Postident kannst Du zwischen den Identifizierungsverfahren POSTIDENT Video, Online-Ausweisfunktion (eID) und Identifizierung in einer Postfiliale wählen. Den Identifizierungsvorgang startest Du nach abgeschlossener Anmeldung bequem in unserer App oder online in Deinem persönlichen Bereich.
Du kannst Dich über unseren Partner POSTIDENT auch mit Deinem ausländischem Ausweis oder Reisepass identifizieren. Die bei POSTIDENT-Video unterstützten Ausweise kannst Du hier abrufen: https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/faq.html Wenn Dein Ausweisdokument für POSTIDENT-Video nicht unterstützt wird, kannst Du die Identifizierung in einer Postfiliale durchführen. Die in der Filiale akzeptierten Ausweise findest Du hier. Ergeben sich Rückfragen aus den übermittelten Daten der Identifizierung, werden wir uns proaktiv bei Dir melden.
Wenn Du Deine Identifizierung erfolgreich abgeschlossen hast, musst Du nichts weiter tun. Die Daten der Identifizierung werden automatisch an Oskar übermittelt und die Eröffnung von Konto und Depot wird automatisch veranlasst. Die Eröffnung von Konto und Depot kann bis zu drei Bankarbeitstage in Anspruch nehmen. Du wirst automatisch informiert, sobald die Eröffnung erfolgt ist. Ergeben sich Rückfragen aus den übermittelten Daten der Identifizierung, werden wir uns proaktiv bei Dir melden.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

Aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung, um persönliche Daten, wie z.B. Deine Adresse oder Dein Referenzkonto direkt ändern zu können.
Neben Deinem Passwort wird Dein Oskar-Konto zusätzlich mit Deinem verknüpften Gerät geschützt. Dadurch werden Angreifer ferngehalten, selbst wenn Dein Passwort gestohlen wurde. Aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung, um persönliche Daten, wie z.B. Deine Adresse oder Dein Referenzkonto direkt ändern zu können.

Melde Dich unter https://mein.oskar.de/login an und folge den Hinweisen unter Profil -> Zwei-Faktor-Authentifizierung. Für die Aktivierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Link, den Du auf Deinem mobilen Gerät bestätigen musst.

 

Melde Dich unter https://mein.oskar.de/login an und folge den Hinweisen unter Profil -> Zwei-Faktor-Authentifizierung. Klicke dann auf „Deaktivieren“.

Im Rahmen des Aktivierungs-Prozesses erhältst Du einen Backup-Code. Bewahre diesen an einem sicheren und nur für Dich zugänglichen Ort auf. Du benötigst den Backup-Code, falls Du Dein Smartphone wechselst oder verlierst. Du benötigst Deinen Backup-Code, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu deaktivieren und auf einem neuen Gerät wieder aktivieren zu können. Bewahre den neuen Backup-Code an einem sicheren und nur für Dich zugänglichen Ort auf.
Du benötigst Deinen Backup-Code, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung deaktivieren und auf einem neuen Gerät wieder aktivieren zu können. Bewahre den neuen Backup-Code an einem sicheren und nur für Dich zugänglichen Ort auf.
Falls Du weder Dein verknüpftes Gerät, noch Deinen Backup-Code hast, wende Dich bitte an unseren Kundenservice unter [email protected].
Ein- und Auszahlungen erfolgen ausschließlich über das von Dir angegebene Referenzkonto. Daher ist die Änderung des Referenzkontos ein besonders schützenswerter Vorgang. Dieser ist nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich.

Anlagestrategie und ETFs

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der die Wertentwicklung eines Index (z.B. des DAX oder Dow Jones) abbildet.

Ein Index besteht aus einer bestimmten Anzahl von ausgewählten Aktien. Der DAX enthält z.B. 40 der größten deutschen börsengelisteten Unternehmen.

Über einen DAX-ETF z.B. kann man also einfach in die größten deutschen Aktien investieren. ETFs gibt es aber auch für Anleihen und Rohstoffe. Mit Oskar investierst Du wiederum in mehrere ETFs und hast damit weltweite Abdeckung und Inflationsschutz-Komponente.

Dabei sind ETFs kostengünstig, transparent und flexibel und deshalb der perfekte Baustein für die private Geldanlage.

Dein Geld wird in ETFs und ETCs angelegt. ETFs sind Fonds, die ohne einen Manager auskommen, da sie 1:1 einen Index nachbilden. Das spart Kosten und bringt in den meisten Fällen sogar eine bessere Rendite.

Über ETFs lässt sich in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und den Geldmarkt investieren. Die Vermögensverwaltung von Oskar sucht aus einem Universum von 2.000 ETFs stets die Vorteilhaftesten aus.

Details dazu findest Du auf der Seite Anlagestrategie: https://www.oskar.de/anlagestrategie

Die Auswahl der ETFs erfolgt in einem umfangreichen, mehrstufigen Prozess. Die wichtigsten quantitativen und qualitativen Auswahlkriterien sind:

Niedrige Kosten – Die Vermeidung von Kosten ist eines der wichtigsten Kriterien für den langfristigen Anlageerfolg. Bei der Auswahl der ETFs achten wir insbesondere auf die Kennzahlen Total-Expense-Ratio (TER), die die Gesamtkosten der Indexnachbildung angibt, sowie auf die Total-Cost-of-Ownership (TCO), die die externen Handelskosten, wie Geld-Brief-Spannen, Steuern und Maklercourtagen berücksichtigt.

Hohe Liquidität – ETFs mit geringer Handelsliquidität haben in der Regel weitere Geld-Brief-Spannen, was die Handelskosten erhöht. Wir achten auf ETFs mit großen Anlagevolumina und mehreren Market-Makern, um die bestmögliche Handelbarkeit zu gewährleisten und die Handelskosten zu minimieren.

Geringer Tracking-Error – Der Tracking-Error gibt die Genauigkeit der Indexnachbildung an. Wir achten auf eine geringe Abweichung der ETF-Performance von dem zugrundeliegenden Index, um eine möglichst genaue Abbildung des vorgesehenen Anlagemarktes zu erreichen.

Angemessene Diversifikation – ETFs bilden meist sehr breite Marktindizes ab, mit Dutzenden, oftmals auch hunderten oder tausenden von Einzelwerten. Diese breite Risikostreuung ermöglicht den Zugang zu den fundamentalen Renditetreibern der jeweiligen Anlageklasse, ohne hohe Einzelrisiken in Kauf zu nehmen. Sehr breit aufgestellte Indizes enthalten auf der anderen Seite jedoch einen sogenannten Long-Tail, d.h. eine Anzahl an kleineren Unternehmen mit geringerer Liquidität und damit höheren Handelskosten. Unser Auswahlprozess achtet auf ein ausgewogenes und günstiges Verhältnis von Risikodiversifikation und impliziten Handelskosten der ETFs.

Sichere Replikationsmethode – ETFs werden in zwei grundsätzlichen Ausführungen angeboten: mit physischer und synthetischer Nachbildung des zugrundeliegenden Index.
Bei der physischen Replikation wird der Index Durch den Kauf der einzelnen Indexbestandteile (beispielsweise der 40 Einzeltitel des DAX) nachgebildet.

Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF-Anbieter eine Vereinbarung in Form eines Tauschgeschäfts („Swap“) mit einer Investmentbank, bei der die genaue Wertentwicklung des gewünschten Index zugesichert wird. Ein ETF auf Swap-Basis enthält somit nicht Direkt die zugrundeliegenden Aktien. Wir achten bei der Auswahl auf die Verwendung von physisch replizierenden ETFs.

Die genauen ETFs bzw. ETCs in den Oskar Portfolios findest Du auf der Seite Anlagestrategie: https://www.oskar.de/anlagestrategie/

Bei der Auswahl unserer ETFs präferieren wir thesaurierende ETFs gegenüber ausschüttenden ETFs.

Während Ausschüttungen umgehend zu einer Besteuerung auf Anlegerebene führen, ermöglichen thesaurierende ETFs eine stärkere Ausnutzung des Zinseszins-Effektes.

Hintergrund ist die vom Basiszins und der Kursentwicklung abhängige Vorabpauschale, die von Anlegern, welche in thesaurierende ETFs investieren, zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen wird.

Demnach würde für langfristig orientierte Anleger ein Großteil der auf Fondsebene thesaurierten Beträge erst im Zuge der Veräußerung des jeweiligen ETFs auf Anlegerebene versteuert werden.

ETFs werden in zwei grundsätzlichen Ausführungen angeboten: mit physischer und synthetischer Nachbildung des zugrundeliegenden Index.

Bei der physischen Replikation wird der Index durch den Kauf der einzelnen Indexbestandteile (beispielsweise der 40 Einzeltitel des DAX) nachgebildet.

Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF-Anbieter eine Vereinbarung in Form eines Tauschgeschäfts („Swap“) mit einer Investmentbank, bei der die genaue Wertentwicklung des gewünschten Index zugesichert wird.

Wir achten bei der Auswahl auf die Verwendung von physisch replizierenden ETFs.

Ein wesentliches Kriterium des Auswahlprozesses für die ETFs in unserem Anlageuniversum ist deren steuerliche Einfachheit für in Deutschland steuerpflichtige Endkunden. Für voll ausschüttende ETFs werden die Steuern direkt von der Depotbank abgeführt. Bei Fonds mit Domizil in Deutschland führt die Fondsgesellschaft für thesaurierte Beträge in der Regel direkt Steuerliquidität an das Finanzamt ab und sorgt so für die Bezahlung der Abgeltungssteuer.

Für Fonds mit Domizil außerhalb Deutschlands achten wir darauf, dass im Falle von Teil-Thesaurierungen die Ausschüttung hoch genug ist, um die Abgeltungssteuer für den Gesamtbetrag (Ausschüttung + Teil-Thesaurierung) abzuführen. Die Besteuerungsgrundlagen (ausschüttungsgleiche Erträge und Ausschüttungen) werden für jeden Fonds im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de). Fondsgesellschaften von ETFs mit Domizil außerhalb Deutschlands führen für ausschüttungsgleiche Erträge keine Steuerliquidität an deutsche Steuerbehörden ab. Die Veranlagung und Bezahlung der Abgeltungssteuer obliegt in diesem Fall dem Anleger selbst. Zur Vereinfachung der Umstände prüft Oskar die Ausschüttungspolitik der ETFs und wählt nur diejenigen aus, für welche es in der Vergangenheit keiner separaten Veranlagung bedurfte.

Mit Oskar entscheidest Du selbst, wie viel Risiko Du möchtest. Wir bieten Dir fünf Strategien mit unterschiedlichem Aktienanteil und Risiko an. Oskar 50 hat einen Aktienanteil von 50 %, Oskar 60 von 60 %, und so weiter.

Aufgefüllt wird die Anlage mit festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen) und einer Inflationsschutz-Komponente (Gold und inflationsgeschützte Anleihen). Details dazu findest Du auf der Seite Anlagestrategie: https://www.oskar.de/anlagestrategie/

„Die Anlagestrategie kann nach der Anmeldung geändert werden. Wir haben auf Basis Deiner Anlageziele, Deiner Kenntnisse und Erfahrungen und Deiner finanziellen Verhältnisse Deine geeigneten Anlagestrategien ermittelt. Sollten sich Veränderungen ergeben haben, kannst Du die Geeignetheitsprüfung erneut durchführen und Deine Anlagestrategie anpassen.

Logge Dich dazu bitte in den Kundenbereich ein und öffne den Bereich “Profil”. Wähle unter “Persönliche Daten” anschließend den Menüpunkt “Geeignetheitsprüfung” aus, wo Du die Geeignetheitsprüfung erneut durchführen und Deine Anlagestrategie anpassen kannst.

Wir weisen darauf hin, dass ein Wechsel der Anlagestrategie wirklich nur dann erfolgen sollte, wenn sich Deine Umstände geändert haben. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist es wichtig, dass Du Deine Anlagestrategie konsequent verfolgst und Dich nicht von den täglichen Ereignissen auf dem Kapitalmarkt zu kurzfristigem Handeln verleiten lässt.

Unser Risikomanagement überwacht fortlaufend, dass die ursprüngliche Portfoliogewichtung eingehalten wird. Dabei wird die Summe der Abweichungen über alle Anlageklassen hinweg betrachtet. Übersteigt dieser Wert eine Schwelle von 6 Prozent, erfolgt ein automatisiertes Rebalancing, wodurch die initiale Zielallokation der jeweiligen Anlagestrategie wiederhergestellt wird. Im Zuge des Rebalancings achten wir auf eine steuersmarte Umsetzung. Hierfür werden unter anderem Verlusttöpfe und ggf. hinterlegte Freistellungsaufträge berücksichtigt. Einen Sonderfall stellt die Anlageklasse Gold dar, bei dessen Veräußerung evtl. realisierte Gewinne im Anschluss an eine einjährige Spekulationsfrist – aufgrund der Klassifizierung als privates Veräußerungsgeschäft – von der Steuer befreit bleiben.