Häufig gestellte Fragen
Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zu OSKAR.
Allgemein
Wie Oskar im Detail funktioniert, kannst Du hier nachlesen: So funktioniert Oskar
Alles zum Thema Anlagestrategie ist hier beschrieben: Anlagestrategie
Besonderheiten von Oskar findest Du hier: Besonderheiten
Weitere Informationen zum Thema Kosten findest Du unter Kosten
Die Depotbank Baader Bank bucht nach Abschluss eines Quartals eine sogenannte Transaktionskostenpauschale in Höhe von 0.15% p.a.. Für diese erhältst Du keine gesonderte Abrechnung in Deine Oskar Mailbox, jedoch wird die Buchung in Deinem monatlichen Kontoauszug (jeweils zum Quartalsbeginn) ausgewiesen. Den Kontoauszug findest Du wie gewohnt in Deinem Postfach. Die 0,15% p.a. Transaktionskostenpauschale sind natürlich bereits in den von uns angegebenen Kosten berücksichtigt und stellen keine Extrakosten dar.
Persönliche Daten
Passwort wiederherstellen
Profil -> Persönliche Daten -> Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Im Verlauf der Aktivierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link, den Du auf Deinem mobilen Gerät bestätigen musst. Nach Erfolgreicher Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung kannst Du Deine persönliche Daten ändern unter
Profil -> Persönliche Daten -> Daten ändern.
Bis die Änderung in Deinem Oskar Konto sichtbar ist, kann es bis zu 2 Wochen dauern.
Profil -> Persönliche Daten -> Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Im Verlauf der Aktivierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link, den Du auf Deinem mobilen Gerät bestätigen musst. Nach erfolgreicher Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung kannst Du Referenzkonto anpassen unter
Profil -> Persönliche Daten -> Daten ändern.
Anschließend musst Du die Änderung auf dem Handy bestätigen.
Kontoeröffnung & Kinderkonten
- Dann gehe bitte wie folgt vor: Logge Dich unter https://mein.oskar.de ein und wähle “Profil”
- Wähle dann “Zugang freigeben” und gebe die E-Mail-Adresse Deines Partners ein
- Folge dann den Anweisungen in der E-Mail.
- Dein Partner hat nun einen eigenen OSKAR-Account, mit welchem Du oder er/sie sich einloggen kann. Nach dem Login sieht Dein Partner zunächst das oder die OSKAR-Konten des Kindes / der Kinder. Über den + Button kann Dein Partner nun ein OSKAR Konto auf sich selbst eröffnen.
Bei der Eröffnung eines Kontos im Namen des Kindes, sind die Elternteile bis zur
Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit wird das Kind allein verfügungsberechtigt.
Der Abschluss im Namen des Kindes hat einen steuerlichen Unterschied zur Folge: Normalerweise kann jedes Kind (und jeder Erwachsene) einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro im Jahr nutzen. Auf diesen Betrag fallen dann keine Steuern an. Erträge auf Depots, die auf den Namen des Kindes lauten, können aber zusätzlich bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags (10.908 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei bleiben. Insgesamt beträgt die steuerfreie Einkommensgrenze bei Kindern im Jahr 2023 also 11.944 Euro. Durch das Einreichen einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für das Kind kannst Du dies
sicherstellen. Die NV-Bescheinigung können natürliche Personen beantragen, die
voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden. Bitte sende die NV-Bescheinigung als Scan an [email protected].
Du kannst selbstverständlich auch in Deinem eigenen Namen Geld für das Kind anlegen.
Dann kannst Du zwar die steuerfreie Einkommensgrenze für das Kind nicht voll nutzen, die Einrichtung eines ETF-Sparplans ist aber etwas einfacher: Du musst keine Geburtsurkunde einreichen, eine NV-Bescheinigung spielt in der Regel ebenfalls keine Rolle mehr und das angesparte Geld gehört Dir. So kannst Du selbst entscheiden, wann Du Deinem Nachwuchs das Vermögen überträgst. Und darüber hinaus kannst Du entscheiden, wie viel Geld Du überträgst. Das maximale Vermögen Deines Kindes darf nämlich nach wie vor bei maximal 7.500 Euro liegen, wenn der Anspruch auf BAföG gewahrt bleiben soll.
Bitte befrage zu Deiner persönlichen steuerlichen Situation Deinen Steuerberater. Oskar
erbringt keine Steuerberatung.
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag beauftragst Du Deine Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind bei 1.000 Euro für einen Freistellungsauftrag einer Einzelperson und 2.000 Euro gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares / eingetragener Lebenspartner.
Bitte beachte, dass der hinterlegte Freistellungsantrag pro Institut hinterlegt wird. Der Antrag bei Oskar umfasst demnach all Deine Portfolios.
Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag ist wichtig, dass Ihr zusammen veranlagt seid und auch gemeinsam besteuert werdet.
Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind bei 1.000 Euro für einen Freistellungsauftrag einer Einzelperson und 2.000 Euro gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares / eingetragener Lebenspartner.
Falls Du einen verheirateten Familienstatus aufweist, kannst Du Dich entscheiden, ob Du zwei einzelne Freistellungsaufträge oder einen gemeinschaftlichen Freistellungsantrag einreichst.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Ein- & Auszahlungen
Du kannst jederzeit Geld auszahlen. Bitte beachte, dass dabei mindestens 1.000 Euro in Deinem Depot verbleiben müssen. Möchtest Du über das gesamte Guthaben verfügen, kannst Du Oskar kündigen.
Bei einer Kündigung werden alle Deine Wertpapiere verkauft und anschließend das Geld ausbezahlt. Dabei fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Sponsoren, wie zum Beispiel die Großeltern, Paten oder Freunde können komfortabel auf Oskar Kinderkonten einzahlen. Klicke einfach in Deinem Dashboard auf „Sponsor einladen“, gebe die E-Mail-Adresse Deines Sponsors ein und klicke anschließend auf „Senden“. Der Sponsor überweist komfortabel auf die IBAN des Oskar Kinderkontos. Bitte beachte, dass Zahlungen von Sponsoren nur auf Oskar Kinderkonten erfolgen dürfen. Einzahlungen auf reguläre Oskar Konten sind nur von Deinem hinterlegten Referenzkonto möglich.
Du kannst jederzeit Geld auszahlen. Bitte beachte, dass dabei mindestens 1.000 Euro in Deinem Depot verbleiben müssen. Möchtest Du über das gesamte Guthaben verfügen, kannst Du Oskar jederzeit kündigen.
Kündigung
PostIdent
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Melde Dich unter https://mein.oskar.de/login an und folge den Hinweisen unter Profil -> Zwei-Faktor-Authentifizierung. Für die Aktivierung erhältst Du eine E-Mail mit einem Link, den Du auf Deinem mobilen Gerät bestätigen musst.
Melde Dich unter https://mein.oskar.de/login an und folge den Hinweisen unter Profil -> Zwei-Faktor-Authentifizierung. Klicke dann auf „Deaktivieren“.
Anlagestrategie und ETFs
Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Fonds, der die Wertentwicklung eines Index (z.B. des DAX oder Dow Jones) abbildet.
Ein Index besteht aus einer bestimmten Anzahl von ausgewählten Aktien. Der DAX enthält z.B. 40 der größten deutschen börsengelisteten Unternehmen.
Über einen DAX-ETF z.B. kann man also einfach in die größten deutschen Aktien investieren. ETFs gibt es aber auch für Anleihen und Rohstoffe. Mit Oskar investierst Du wiederum in mehrere ETFs und hast damit weltweite Abdeckung und Inflationsschutz-Komponente.
Dabei sind ETFs kostengünstig, transparent und flexibel und deshalb der perfekte Baustein für die private Geldanlage.
Dein Geld wird in ETFs und ETCs angelegt. ETFs sind Fonds, die ohne einen Manager auskommen, da sie 1:1 einen Index nachbilden. Das spart Kosten und bringt in den meisten Fällen sogar eine bessere Rendite.
Über ETFs lässt sich in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und den Geldmarkt investieren. Die Vermögensverwaltung von Oskar sucht aus einem Universum von 2.000 ETFs stets die Vorteilhaftesten aus.
Details dazu findest Du auf der Seite Anlagestrategie: https://www.oskar.de/anlagestrategie
Die Auswahl der ETFs erfolgt in einem umfangreichen, mehrstufigen Prozess. Die wichtigsten quantitativen und qualitativen Auswahlkriterien sind:
Niedrige Kosten – Die Vermeidung von Kosten ist eines der wichtigsten Kriterien für den langfristigen Anlageerfolg. Bei der Auswahl der ETFs achten wir insbesondere auf die Kennzahlen Total-Expense-Ratio (TER), die die Gesamtkosten der Indexnachbildung angibt, sowie auf die Total-Cost-of-Ownership (TCO), die die externen Handelskosten, wie Geld-Brief-Spannen, Steuern und Maklercourtagen berücksichtigt.
Hohe Liquidität – ETFs mit geringer Handelsliquidität haben in der Regel weitere Geld-Brief-Spannen, was die Handelskosten erhöht. Wir achten auf ETFs mit großen Anlagevolumina und mehreren Market-Makern, um die bestmögliche Handelbarkeit zu gewährleisten und die Handelskosten zu minimieren.
Geringer Tracking-Error – Der Tracking-Error gibt die Genauigkeit der Indexnachbildung an. Wir achten auf eine geringe Abweichung der ETF-Performance von dem zugrundeliegenden Index, um eine möglichst genaue Abbildung des vorgesehenen Anlagemarktes zu erreichen.
Angemessene Diversifikation – ETFs bilden meist sehr breite Marktindizes ab, mit Dutzenden, oftmals auch hunderten oder tausenden von Einzelwerten. Diese breite Risikostreuung ermöglicht den Zugang zu den fundamentalen Renditetreibern der jeweiligen Anlageklasse, ohne hohe Einzelrisiken in Kauf zu nehmen. Sehr breit aufgestellte Indizes enthalten auf der anderen Seite jedoch einen sogenannten Long-Tail, d.h. eine Anzahl an kleineren Unternehmen mit geringerer Liquidität und damit höheren Handelskosten. Unser Auswahlprozess achtet auf ein ausgewogenes und günstiges Verhältnis von Risikodiversifikation und impliziten Handelskosten der ETFs.
Sichere Replikationsmethode – ETFs werden in zwei grundsätzlichen Ausführungen angeboten: mit physischer und synthetischer Nachbildung des zugrundeliegenden Index.
Bei der physischen Replikation wird der Index Durch den Kauf der einzelnen Indexbestandteile (beispielsweise der 40 Einzeltitel des DAX) nachgebildet.
Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF-Anbieter eine Vereinbarung in Form eines Tauschgeschäfts („Swap“) mit einer Investmentbank, bei der die genaue Wertentwicklung des gewünschten Index zugesichert wird. Ein ETF auf Swap-Basis enthält somit nicht Direkt die zugrundeliegenden Aktien. Wir achten bei der Auswahl auf die Verwendung von physisch replizierenden ETFs.
Die genauen ETFs bzw. ETCs in den Oskar Portfolios findest Du auf der Seite Anlagestrategie: https://www.oskar.de/anlagestrategie/
Bei der Auswahl unserer ETFs präferieren wir thesaurierende ETFs gegenüber ausschüttenden ETFs.
Während Ausschüttungen umgehend zu einer Besteuerung auf Anlegerebene führen, ermöglichen thesaurierende ETFs eine stärkere Ausnutzung des Zinseszins-Effektes.
Hintergrund ist die vom Basiszins und der Kursentwicklung abhängige Vorabpauschale, die von Anlegern, welche in thesaurierende ETFs investieren, zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen wird.
Demnach würde für langfristig orientierte Anleger ein Großteil der auf Fondsebene thesaurierten Beträge erst im Zuge der Veräußerung des jeweiligen ETFs auf Anlegerebene versteuert werden.
ETFs werden in zwei grundsätzlichen Ausführungen angeboten: mit physischer und synthetischer Nachbildung des zugrundeliegenden Index.
Bei der physischen Replikation wird der Index durch den Kauf der einzelnen Indexbestandteile (beispielsweise der 40 Einzeltitel des DAX) nachgebildet.
Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF-Anbieter eine Vereinbarung in Form eines Tauschgeschäfts („Swap“) mit einer Investmentbank, bei der die genaue Wertentwicklung des gewünschten Index zugesichert wird.
Wir achten bei der Auswahl auf die Verwendung von physisch replizierenden ETFs.
Ein wesentliches Kriterium des Auswahlprozesses für die ETFs in unserem Anlageuniversum ist deren steuerliche Einfachheit für in Deutschland steuerpflichtige Endkunden. Für voll ausschüttende ETFs werden die Steuern direkt von der Depotbank abgeführt. Bei Fonds mit Domizil in Deutschland führt die Fondsgesellschaft für thesaurierte Beträge in der Regel direkt Steuerliquidität an das Finanzamt ab und sorgt so für die Bezahlung der Abgeltungssteuer.
Für Fonds mit Domizil außerhalb Deutschlands achten wir darauf, dass im Falle von Teil-Thesaurierungen die Ausschüttung hoch genug ist, um die Abgeltungssteuer für den Gesamtbetrag (Ausschüttung + Teil-Thesaurierung) abzuführen. Die Besteuerungsgrundlagen (ausschüttungsgleiche Erträge und Ausschüttungen) werden für jeden Fonds im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de). Fondsgesellschaften von ETFs mit Domizil außerhalb Deutschlands führen für ausschüttungsgleiche Erträge keine Steuerliquidität an deutsche Steuerbehörden ab. Die Veranlagung und Bezahlung der Abgeltungssteuer obliegt in diesem Fall dem Anleger selbst. Zur Vereinfachung der Umstände prüft Oskar die Ausschüttungspolitik der ETFs und wählt nur diejenigen aus, für welche es in der Vergangenheit keiner separaten Veranlagung bedurfte.
Mit Oskar entscheidest Du selbst, wie viel Risiko Du möchtest. Wir bieten Dir fünf Strategien mit unterschiedlichem Aktienanteil und Risiko an. Oskar 50 hat einen Aktienanteil von 50 %, Oskar 60 von 60 %, und so weiter.
Aufgefüllt wird die Anlage mit festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen) und einer Inflationsschutz-Komponente (Gold und inflationsgeschützte Anleihen). Details dazu findest Du auf der Seite Anlagestrategie: https://www.oskar.de/anlagestrategie/
„Die Anlagestrategie kann nach der Anmeldung geändert werden. Wir haben auf Basis Deiner Anlageziele, Deiner Kenntnisse und Erfahrungen und Deiner finanziellen Verhältnisse Deine geeigneten Anlagestrategien ermittelt. Sollten sich Veränderungen ergeben haben, kannst Du die Geeignetheitsprüfung erneut durchführen und Deine Anlagestrategie anpassen.
Logge Dich dazu bitte in den Kundenbereich ein und öffne den Bereich “Profil”. Wähle unter “Persönliche Daten” anschließend den Menüpunkt “Geeignetheitsprüfung” aus, wo Du die Geeignetheitsprüfung erneut durchführen und Deine Anlagestrategie anpassen kannst.
Wir weisen darauf hin, dass ein Wechsel der Anlagestrategie wirklich nur dann erfolgen sollte, wenn sich Deine Umstände geändert haben. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist es wichtig, dass Du Deine Anlagestrategie konsequent verfolgst und Dich nicht von den täglichen Ereignissen auf dem Kapitalmarkt zu kurzfristigem Handeln verleiten lässt.
Unser Risikomanagement überwacht fortlaufend, dass die ursprüngliche Portfoliogewichtung eingehalten wird. Dabei wird die Summe der Abweichungen über alle Anlageklassen hinweg betrachtet. Übersteigt dieser Wert eine Schwelle von 6 Prozent, erfolgt ein automatisiertes Rebalancing, wodurch die initiale Zielallokation der jeweiligen Anlagestrategie wiederhergestellt wird. Im Zuge des Rebalancings achten wir auf eine steuersmarte Umsetzung. Hierfür werden unter anderem Verlusttöpfe und ggf. hinterlegte Freistellungsaufträge berücksichtigt. Einen Sonderfall stellt die Anlageklasse Gold dar, bei dessen Veräußerung evtl. realisierte Gewinne im Anschluss an eine einjährige Spekulationsfrist – aufgrund der Klassifizierung als privates Veräußerungsgeschäft – von der Steuer befreit bleiben.